Der Haushalt im Überblick
Ordentliches Ergebnis
Pro Einwohner
Ordentliche Erträge
2.108,08 € (pro Kopf)Ordentliche Aufwendungen
2.528,96 € (pro Kopf)Zahlungsmittel
Einzahlungen
Auszahlungen
Die wichtigsten Ertrags- und Aufwandspositionen
Top-3 der Ertragspositionen
- 56.040.100 €
- Steuern und ähnliche Abgaben
- 20.987.700 €
- Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transfererträge
- 5.373.900 €
- Sonstige laufende Erträge
Top-3 der Aufwandspositionen
- 36.475.300 €
- Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferaufwendungen
- 30.741.400 €
- Personalaufwendungen
- 20.158.300 €
- Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Fremdfinanzierung
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Langfristige Verbindlichkeiten
Pro Kopf
- Kassenkredite
- 429,98 €
- Erhöhung im Haushaltsjahr
- 429,98 €
- Bestehende Investitionskredite
- 1.853,75 €
- Neuverschuldung im Haushaltsjahr
- 108,21 €
Neue Investitionen
Top-3 der neuen Investitionen
- 10.200.000 €
Gleisbau Haffeld Süd 3
Die Hansestadt Wismar ist Eigentümerin der Anschlussbahnanlage am Haffeld. Hierbei handelt es sich um eine öffentliche Infrastrukturanlage. Die Gleisanlagen werden den Unternehmen der Holzindustrie zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Ein im Haffeld ansässiges Unternehmen plant, eine bestehende Fabrik um ein weiteres Werk zu erweitern. Ziel des Unternehmens ist es dabei, den Großteil der aktuellen und zukünftigen Im- und Exporte möglichst über die Schiene erfolgen zu lassen, um so den Straßenverkehr weiter zu entlasten und die logistischen Vorteile des Bahnverkehrs zu nutzen. Aus diesem Grund soll die bestehende Anschlussbahnanlage um drei Gleise erweitert werden. Diese Gleise schließen direkt an die bestehende Anlage an und verbleiben im Eigentum der Hansestadt Wismar.
- 7.192.100 €
Abriss/Neubau Sporthalle Friedenshof I
Das Vorhaben „Abriss/Neubau Sporthalle Friedenshof I“ (ehemalige Brecht-Sporthalle), Käthe-Kollwitz-Promenade 13 ist ein wichtiger Bestandteil des geplanten Sport- und Bewegungszentrums im Stadtteil Friedenshof der Hansestadt Wismar und dient gleichzeitig der Wohnumfeldverbesserung. Die Sporthalle aus dem Jahr 1976 weist erhebliche bauliche Mängel und schwerwiegende Schäden der baulichen Substanz auf. Der Ersatzneubau der Sporthalle umfasst auch den Abbruch der alten Sporthalle. Weiterhin soll an gleicher Stelle der Neubau mit Besuchertribünen entstehen. Ziel ist es, ein energieeffizientes Gebäude zu schaffen, in dem die Nutzung von erneuerbarer Energie zum Einsatz kommt.
Mit dem Ersatzneubau der Sporthalle ist eine Nutzung durch den Vereins-, Wettkampf- und Schulsport sowie eine Nutzung durch die Stadtteilbewohner im gebotenen Umfang möglich. Vor diesem Hintergrund wird der Ersatzneubau der Halle eine durchgehende Barrierefreiheit aufweisen, damit die Nutzungsmöglichkeit durch Sportler mit Handicap und die notwendige Barrierefreiheit für die Zuschauer geschaffen wird. Bei der Barrierefreiheit wird darauf geachtet, dass sowohl Personen mit körperlichen Einschränkungen aber auch sehbehinderte Personen und Menschen mit anderen Beeinträchtigungen in der Halle Sport treiben können oder Sportveranstaltungen in der Halle besuchen können.
- 3.773.200 €
Großgewerbestandort Wismar-Kritzow I./II. BA
Mit der Standortoffensive des Landes Mecklenburg-Vorpommern sollen große zusammenhängende Industrie- und Gewerbeflächen als Voraussetzung für künftige Ansiedlungen geschaffen werden. Hierzu wurden im Landesraumentwicklungsprogramm M-V (LEP 2016) zehn Großgewerbestandorte mit landesweiter Bedeutung ausgewiesen.
Vorrangig sollen diese Großstandorte flächenintensiven Firmenansiedlungen zur Verfügung gestellt werden. Vorrangiges Ziel ist es, die Wirtschaft des Landes zu stärken, Arbeitsplätze zu sichern bzw. neue Arbeitsplätze zu schaffen.
Mit der geplanten Investitionsmaßnahme soll die innere Erschließung des Gewerbegebietes realisiert werden sowie der Knotenpunkt zur Anbindung des Großgewerbestandortes an den Nord-Ost-Zubringer ausgebaut werden.
Aufgrund der enormen Dynamik in der wirtschaftlichen Entwicklung der Hansestadt Wismar und des außerordentlich geringen Bestandes an erschlossenen Gewerbegrundstücken ist die Schaffung und Entwicklung weiterer Gewerbeflächen unumgänglich und dringend erforderlich.
pro Kopf