Der Haushalt im Überblick

Ordentliches Ergebnis

Pro Einwohner

Ordentliche Erträge

1.962,86 € (pro Kopf)

Ordentliche Aufwendungen

2.106,79 € (pro Kopf)
bei einer Einwohnerzahl von 42.735

Zahlungsmittel

Die wichtigsten Ertrags- und Aufwandspositionen

Top-3 der Ertragspositionen

  1. 42.691.900 €
    Steuern und ähnliche Abgaben
  2. 25.454.400 €
    Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transfererträge
  3. 5.951.200 €
    Sonstige laufende Erträge
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Top-3 der Aufwandspositionen

  1. 25.954.700 €
    Personalaufwendungen
  2. 21.782.400 €
    Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
  3. 20.385.900 €
    Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferaufwendungen
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Fremdfinanzierung

Kurzfristige Verbindlichkeiten

0 € Kassenkredite zum Ende des Haushaltsjahres
der Kassenkredite im Vergleich zum Jahresanfang um0 €

Langfristige Verbindlichkeiten

81.556.587,84 € Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten
Kreditaufnahme (Netto) im Haushaltsjahr3.166.500 €

Pro Kopf

Kassenkredite
0 €
im Haushaltsjahr
0 €
Bestehende Investitionskredite
1.908,43 €
Neuverschuldung im Haushaltsjahr
74,10 €
Berechnungsgrundlage: Einwohnerzahl von 42.735

Neue Investitionen

Top-3 der neuen Investitionen

Gesamtsumme: 22.023.700 €
  1. 5.100.000 €
    Verkehrliche Anbindung GE-West II.BA

    Das Gewerbegebiet Wismar-West II ist ein traditioneller Standort für die maritime gewerbliche Wirtschaft. Durch die Lage des Gewerbegebietes im zentralen Bereich der Stadt und in unmittelbarer Nähe zum UNESCO Welterbe „Historische Altstadt“ stellt das wachsende Verkehrsaufkommen in der Hansestadt eine besondere Herausforderung dar.

    Im Ergebnis des durch die Hansestadt Wismar in Auftrag gegebenen Verkehrsgutachtens ist festzustellen, dass die Knotenpunkte im Bereich des Gewerbegebietes Wismar-West II die Verkehre künftig nicht mehr abwickeln können. Perspektivisch würde dies auch gravierende Auswirkungen auf den gesamtstädtischen Verkehrsablauf zur Folge haben. Die zusätzliche Anbindung des Gewerbegebietes Wismar-West II ist daher dringend erforderlich.

  2. 3.889.200 €
    Umverlegung Abwasserdruckleitung

    Auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 85/17 plant die Hansestadt Wismar den Bau einer Erschließungsstraße, mit der das Gewerbegebiet Wismar-West zusätzlich an das Hauptverkehrsstraßennetz der Stadt sowie an das überregionale Straßennetz angebunden wird (siehe auch Maßnahme: Verkehrliche Anbindung GE-West). Auch im Ergebnis eines durchgeführten Verkehrsgutachtens besitzt diese verkehrliche Anbindung an das durch die Werftindustrie geprägte Gewerbegebiet maßgebliche Bedeutung. Über das Plangebiet verlaufen im Parallelbetrieb zwei Abwasserdruckleitungen in Zuständigkeit des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes der Hansestadt Wismar, welche das Abwasser des gesamten Stadtgebietes unterhalb Wismar-Wendorf zur Kläranlage befördern. Aufgrund der Tiefenlage dieser Leitungen ist es erforderlich, dass diese im Zuge des Baus der neuen Zufahrtsstraße umverlegt werden müssen.

  3. 2.389.500 €
    Großgewerbestandort Wismar-Kritzow I./II. BA

    Mit der Standortoffensive des Landes Mecklenburg-Vorpommern sollen große zusammenhängende Industrie- und Gewerbeflächen als Voraussetzung für künftige Ansiedlungen geschaffen werden. Hierzu wurden im Landesraumentwicklungsprogramm M-V (LEP 2016) zehn Großgewerbestandorte mit landesweiter Bedeutung ausgewiesen.

    Vorrangig sollen diese Großstandorte flächenintensiven Firmenansiedlungen zur Verfügung gestellt werden. Vorrangiges Ziel ist es, die Wirtschaft des Landes zu stärken, Arbeitsplätze zu sichern bzw. neue Arbeitsplätze zu schaffen.

    Mit der geplanten Investitionsmaßnahme soll die innere Erschließung des Gewerbegebietes realisiert werden sowie der Knotenpunkt zur Anbindung des Großgewerbestandortes an den Nord-Ost-Zubringer ausgebaut werden.

    Aufgrund der enormen Dynamik in der wirtschaftlichen Entwicklung der Hansestadt Wismar und des außerordentlich geringen Bestandes an erschlossenen Gewerbegrundstücken (über 92 % Belegung in allen Gewerbe- und Industriegebieten) ist die Schaffung und Entwicklung weiterer Gewerbeflächen unumgänglich und dringend erforderlich.

Gesamtinvestitionen
pro Kopf
515,36 €
Berechnungsgrundlage: Einwohnerzahl von 42.735